Jusletter

Onlineauktion – Beweislast beim Verkäufer

Urteil 9 U 145/03 des Oberlandgerichts Naumburg vom 2. Februar 2004

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: E-Commerce
  • Zitiervorschlag: Jurius, Onlineauktion – Beweislast beim Verkäufer, in: Jusletter 31. Januar 2005
Gemäss dem Urteil 9 U 145/03 des Oberlandgerichts Naumburg vom 2. Februar 2004 trägt bei einer Onlineauktion immer der Verkäufer die Beweislast für das Zustandekommen eines Vertrages mit dem Ersteigerer.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.