Stopp des Nothilfestopps einstweilen bestätigt
Bis zum Entscheid in der Sache
Der Kanton Solothurn muss illegal anwesenden Asylbewerbern, die keine Anstalten zur Ausreise treffen, bis zum Entscheid des Bundesgerichts in der Sache weiterhin ein Minimum an Nothilfe gewähren.
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