Jusletter

Die Bedeutung menschenrechtlicher Diskriminierungsverbote für die Soziale Sicherheit

Theorie und Praxis zu den Diskriminierungsverboten nach EMRK, UN-Pakt I und II, KRK, FDK und RDK

  • Autor/Autorin: Edgar Imhof
  • Rechtsgebiete: Gleichheit aller Menschen
  • Zitiervorschlag: Edgar Imhof, Die Bedeutung menschenrechtlicher Diskriminierungsverbote für die Soziale Sicherheit, in: Jusletter 7. Februar 2005
Ausgehend von den Menschenrechtsverträgen über bürgerliche und politische Rechte wenden internationale Organe menschenrechtliche Diskriminierungsverbote mittlerweile regelmässig auf Sozialrechtsmaterien an. Die vorliegende Abhandlung stellt diese Praxis im Bereich der EMRK, der UN-Pakte I und II, der KRK, der FDK sowie der RDK dar, welche Übereinkommen die Schweiz ratifiziert hat. Den Schwerpunkt bilden dabei die Themen der Geschlechter- und der Ausländerdiskriminierung. Ferner wird die neuere schweizerische Rechtsprechung und Lehre zum Anwendungsvorrang und zur gerichtlichen Anwendbarkeit völkerrechtlicher Normen in die Untersuchung einbezogen, und die Frage der Anwendung menschenrechtlicher Diskriminierungsverbote auf die schweizerischen Sozialversicherungen anhand der Beispiele der sog. gemischten Methode der Invaliditätsbemessung und der Verweigerung von IV-Eingliederungsmassnahmen an behindert im Ausland geborene ausländische Kinder geprüft.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung und Überblick
  • II. Europäische Menschenrechtskonvention
  • 1. EMRK-Garantien und positive Leistungspflichten
  • 2. Inhalt und Natur der Diskriminierungsverbote in Art. 14 EMRK
  • 3. Anspruch auf diskriminierungsfreie Gewährung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren
  • 4. Diskriminierungsfreie Beitragserhebung und Gewährung von Sozialleistungen im Allgemeinen
  • 5. Diskriminierungsfreie Gewährung von Leistungen, die der Förderung der Familie dienen oder deren Organisation betreffen, im Besonderen
  • 6. Zum Prüfungsmassstab bei Diskriminierungen
  • 7. Indirekte Diskriminierungen
  • 8. Die Bedeutung für die Schweiz
  • a) Im Allgemeinen
  • b) Hinsichtlich des FZA im Besonderen
  • III. UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Pakt II)
  • 1. Das allgemeine Diskriminierungsverbot in Art. 26 UN-Pakt II
  • a) Inhalt und Natur des Diskriminierungsverbots in Art. 26 UN-Pakt II
  • b) Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
  • c) Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit
  • d) Keine Diskriminierung von Konkubinatspartner/innen, aber indirekte Diskriminierung von Kindern aus Konkubinatsverhältnissen
  • e) Die Bedeutung für die Schweiz
  • 2. Die akzessorischen Diskriminierungsverbote in Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 UN-Pakt II
  • a) Inhalt der Diskriminierungsverbote
  • b) Autonome Bedeutung des akzessorischen Charakters der Diskriminierungsverbote
  • c) Diskriminierungsfreie Gewährung positiver Leistungen
  • d) Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
  • e) Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit
  • f) Verhältnis von Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 UN-Pakt II zu Art. 14 EMRK
  • 3. Das Diskriminierungsverbot zum besonderen Schutz der Kinder in Art. 24 Abs. 1 UN-Pakt II
  • IV. UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Pakt I)
  • 1. Die besonderen Diskriminierungsverbote in Art. 2 Abs. 2 und Art. 3 UNO-Pakt I
  • a) Inhalt und Merkmale der Diskriminierungsverbote
  • b) Die materiellen Paktgarantien als Bezugsgrössen der Diskriminierungsverbote
  • c) Die Verpflichtungen der Vertragsstaaten im Allgemeinen
  • d) Die Frage der gerichtlichen Anwendbarkeit der Diskriminierungsverbote im Besonderen
  • e) «hard cases» und justiziable Fälle
  • 2. Das Diskriminierungsverbot zum besonderen Schutz der Kinder in Art. 10 Ziff. 3 UN-Pakt I
  • V. UN-Kinderrechtskonvention (KRK)
  • 1. Allgemeine Charakterisierung
  • 2. Das akzessorische Diskriminierungsverbot in Art. 2 Abs. 1 KRK
  • 3. Die vom Diskriminierungsverbot erfassten sozialrechtsrelevanten Materien
  • 4. Die direkte Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots
  • 5. Anwendungsbeispiel
  • VI. UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung (RDK)
  • 1. Systematische Eigenart der RDK
  • 2. Der Begriff der Rassendiskriminierung
  • a) Die Legaldefinition in Art. 1 RDK
  • b) Das Verbot jeder Diskriminierung
  • c) Der geschützte Personenkreis
  • d) Rassendiskriminierung und Ausländerdiskriminierung
  • e) Unterschiedliche Behandlung im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten
  • 3. Die Verbote der Rassendiskriminierung
  • 4. Rechtsschutz
  • a) Individualbeschwerdeverfahren vor dem CERD
  • b) Innerstaatliche Rechtsschutzgarantie
  • 5. Unmittelbare Anwendbarkeit
  • VII. UN-Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau (FDK)
  • 1. Systematische Eigenart und Verwandtschaft der FDK mit der RDK
  • 2. Die Legaldefinition der Diskriminierung in Art. 1 FDK
  • 3. Das besondere Gewicht des Vertragsziels der materiellen Gleichstellung der Frau
  • 4. Der Begriff der Diskriminierung der Frau
  • a) Diskriminierung der Frau
  • b) Jede Diskriminierung
  • c) Im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten
  • 5. Die Verbote der Diskriminierung der Frau
  • 6. Rechtsschutz
  • a) Innerstaatliche Rechtsschutzgarantie
  • b) Individualbeschwerdeverfahren vor dem CEDAW
  • 7. Unmittelbare Anwendbarkeit

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.