Jusletter

Marihuana als Arznei

Fahreignung ist abzuklären

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Marihuana als Arznei, in: Jusletter 7. Februar 2005
Auch wer aus medizinischen Gründen – im Rahmen einer Schmerztherapie etwa – regelmässig Marihuana konsumiert, muss sich einer fachmedizinischen Überprüfung seiner Fahreignung unterziehen, wenn er sich damit am Steuer erwischen lässt.

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