Eigentumsgarantie nicht «ad-acta.de»
Urteil (1 BvR 1306/02) des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.2004
Gemäss Urteil (1 BvR 1306/02) des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.2004 unterliegt das Vertragsverhältnis eines Domaininhabers zum Registrar einer Domain dem Schutz von Artikel 14 GG. Das BVerfG hat damit die Rechtsprechung des BGH bestätigt. Der Vertreter der Beschwerdeführer will den Rechtsstreit u.a. wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör vor den EGMR bringen.
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