Jusletter

Vorzeitiger Strafantritt

Lücke im Bundesstrafverfahren

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie
  • Zitiervorschlag: fel., Vorzeitiger Strafantritt, in: Jusletter 28. Februar 2005
Obwohl die Bundesstrafprozessordnung dies nicht ausdrücklich vorsieht, soll auch in eidgenössischen Strafverfahren einem Angeschuldigten die Möglichkeit offen stehen, bereits vor seiner Verurteilung mit dem Absitzen der drohenden Strafe zu beginnen.

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