«Verdeckte Rechtshilfe»
Zusatzprotokoll ist zu ratifizieren
Im Rahmen der Rechtshilfe in Strafsachen an europäische Länder können verdeckte Ermittler nur eingesetzt werden, sofern der um Rechtshilfe ersuchende Staat das zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen ratifiziert hat.
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