Es bleibt bei 20 Jahren
Kein Erfolg für Entführer Kuvets
Das Bundesgericht hat die Nichtigkeitsbeschwerde eines der beiden Entführer des im Zeitpunkt der Tat acht Jahre alten Kuvet abgewiesen und den Schuldspruch des Zürcher Geschworenengerichts vom 29. November 2002 bestätigt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare