Auftragsvergabe im Bagatellbereich
Förmliches Verfahren nicht zwingend
Eine Gemeinde muss nicht für jede noch so kleine Auftragsvergabe ein förmliches Verfahren durchführen. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts dürfen die Kantone bei der Ausgestaltung des Submissionsverfahrens das Auftragsvolumen berücksichtigen und eine anfechtbare Vergabe erst ab einem bestimmten Schwellenwert vorsehen.
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