Notbrunnen für Ferienhaus
Auch das für ein Ferienhaus benötigte Trinkwasser muss notfalls der Nachbar zur Verfügung stellen, wenn das lebensnotwendige Nass sich auf andere Weise mit verhältnismässigem Aufwand nicht herleiten lässt. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts besteht für den Richter kein Anlass, ein solches Notbrunnenrecht (vgl. Kasten) nur für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke zu gewähren.
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