Nothilfe auch für illegal anwesende Ausländer
Überlebenshilfe ja, aber nicht als Anreiz zum Verbleiben
Auch illegal anwesende Ausländer, die sich weigern, das Land zu verlassen, haben Anspruch auf ein Minimum an Nothilfe. Das hat das Bundesgericht mit drei gegen zwei Stimmen im Falle eines Afrikaners entschieden, auf dessen Asylgesuch das Bundesamt für Flüchtlinge nicht eingetreten war. Der Ausländer widersetzte sich einer Ausreise, worauf der zuständige Kanton Solothurn ihm und anderen in gleicher Situation die Nothilfe verweigern wollte, solange er sich renitent verhält. Dieses Vorgehen ist jetzt vom Bundesgericht für verfassungswidrig erklärt worden.
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