Privatrechtliche Rechtsnatur des Domain-Namen-Registrierungsvertrages und Einführung neuer Zeichen mittels Big Bang
Kommentar zu BGE 4A.7/2004 vom 28. Januar 2005
In BGE 4A.7/2004 vom 28. Januar 2005 hat das Bundesgericht bestätigt, dass das Vertragsverhältnis zwischen der Domain-Namen-Registerbetreiberin SWITCH und den Domain-Namen-Haltern privatrechtlicher Natur ist sowie dass eine Vorreservierung von Domain-Namen gesetzeswidrig wäre.
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