Journalistisch zweifelhaft, aber rechtlich zulässig
«Rundschau» über Rentenmissbrauch
Die Fernsehsendung «Rundschau» vom 17. Dezember 2003 über den angeblichen Rentenmissbrauch durch gewisse Ausländer hat nicht gegen die Programmbestimmungen im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verstossen.
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