Terrorismus oder legitimer Widerstand?
Heikle Abgrenzung des politischen Delikts bei Auslieferungen
Die in Kosovo operierende Albanian National Army (ANA) ist aufgrund ihrer Struktur und ihrer verbrecherischen Aktivitäten im Frühjahr 2003 als terroristische Organisation zu betrachten. Das geht aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor, mit dem am 28. Februar die Auslieferung des mutmasslichen Terroristen Ridvan Rashiti an Serbien-Montenegro zugelassen worden war (NZZ 11. 3. 05). Dem 31-jährigen Mann wird vorgeworfen, er habe von der Schweiz aus die ANA logistisch unterstützt und sich telefonisch sowie per SMS an der Planung und Koordination von Anschlägen beteiligt.
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