Jusletter

Härte gegenüber weicher Pornografie

Konsequenzen für den eigenen Internetauftritt?

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strafrecht im Informatikrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Härte gegenüber weicher Pornografie, in: Jusletter 11. April 2005
Das Bundesgericht bewertet auch eher harmlose erotische Darstellungen als weiche Pornografie und will sie vom Internet verbannen, sofern kein wirksamer Jugendschutz gewährleistet ist. Einen solchen gibt es auf der bundesgerichtlichen Webseite nicht, obwohl dort auch Urteilstexte mit eher härteren Inhalten veröffentlicht werden.

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