«C´est bon la vie!»
Kein Markenschutz für Nestlé-Slogan
Im Streit zwischen dem kleinen freiburgischen Biskuitfabrikanten Bossy S. à r. l. und dem Lebensmittelgiganten Nestlé SA um den Slogan «C´est bon la vie!» hat das Bundesgericht ein salomonisches Urteil gesprochen: Weder kann Bossy es verbieten, dass Nestlé oder andere den banalen Satz in der Werbung verwenden, noch kann Nestlé dafür Markenschutz beanspruchen.
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