Jusletter

Slawische Namen in Schweizer Registern

Weibliche und männliche Formen zulässig

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Personenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Slawische Namen in Schweizer Registern, in: Jusletter 11. April 2005
Slawische Familiennamen, die neben der männlichen eine auf den Buchstaben A endende weibliche Form aufweisen, dürfen je nach Geschlecht des Trägers des Namens in beiden Formen ins schweizerische Geburtenregister eingetragen werden. Das entschied das Bundesgericht im Falle des Kindes einer schweizerisch-polnischen Doppelbürgerin namens Dzieglewska.

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