Keine In-vitro-Fertilisation auf Krankenschein
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) sieht keine Veranlassung, von seiner Rechtsprechung abzuweichen, wonach die In-vitro-Fertilisation mit anschliessendem Embryo-Transfer nicht zu den Pflichtleistungen der sozialen Krankenversicherung gehört (BGE 127 V 273).
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