Kontroverse Nothilfe im Kanton Solothurn
Verfahren einstweilen sistiert
Das Bundesgericht befasst sich einstweilen nicht mit 15 weiteren Beschwerden von illegal anwesenden Ausländern, denen der Kanton Solothurn die Nothilfe verweigert hat. Auf ein Gesuch des Solothurner Verwaltungsgerichts hin, sind die Verfahren durch Verfügungen des zuständigen Abteilungspräsidenten sistiert worden, bis die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, mit dem das Bundesgericht am 18. März einer Reihe von anderen Ausländern in gleicher Situation grundsätzlich Anspruch auf eine minimale Überlebenshilfe zugesprochen hat (NZZ 19. 3. 05).
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