Jusletter

Fristlose Kündigung für erstmaligen pornografischen Download?

Urteil (4 Sa 1288/03) des LAG Rheinland-Pfalz vom 18. Dezember 2003

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Fristlose Kündigung für erstmaligen pornografischen Download?, in: Jusletter 25. April 2005
Gemäss Urteil 4 Sa 1288/03 des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Dezember 2003 ist nach deutschem Recht eine fristlose Kündigung wegen erstmaligem Download von pornografischen Internetseiten am Arbeitsplatz unwirksam.

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