Fristlose Kündigung für erstmaligen pornografischen Download?
Urteil (4 Sa 1288/03) des LAG Rheinland-Pfalz vom 18. Dezember 2003
Gemäss Urteil 4 Sa 1288/03 des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Dezember 2003 ist nach deutschem Recht eine fristlose Kündigung wegen erstmaligem Download von pornografischen Internetseiten am Arbeitsplatz unwirksam.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare