Streit um Mehrwertanteil
Ohne abweichende Vereinbarung gilt das Gesetz
Der gesetzliche Mehrwertanteil, der einem Ehegatten zusteht, wenn er ohne Gegenleistung in einen Vermögenswert des Partners investiert (Art. 206 Zivilgesetzbuch), entfällt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nur, wenn dies klar und schriftlich festgehalten wird.
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