Abstinenz als Auflage
Alkoholmissbrauch, aber keine Sucht
Das Bundesgericht bleibt dabei, dass ein Warnungsentzug des Führerausweises nicht mit Auflagen oder Bedingungen versehen werden darf, die erfüllt werden müssen, damit die Fahrbewilligung nach Ablauf der Entzugsdauer wieder erteilt wird (NZZ 6. 12. 03 und BGE 130 II 25).
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