Internationale Schiedsentscheide ohne Rechtsmittel: Ab jetzt gilt´s ernst
Bei internationalen Schiedsgerichten in der Schweiz zwischen ausschliesslich ausländischen Parteien können diese schon im Voraus auf die Beschwerde ans Bundesgericht nach Art. 190 IPRG verzichten. Bisher musste dieser Verzicht nach allgemeinem Verständnis explizit auf das Rechtsmittel der Schiedsbeschwerde Bezug nehmen, um gültig zu sein. Heute gilt dies nicht mehr. Zahlreiche Klauseln, die bisher als ungültig oder zweifelhaft galten, werden – und sollen gemäss Bundesgericht – von jetzt an verbindlich sein. Was vom Bundesgericht als Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung deklariert wird, ist zumindest eine wesentliche Präzisierung, wenn nicht eher Änderung.
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