Neues Chemikalienrecht ab 1. August 2005
Auf den 1. August 2005 setzt der Bundesrat ein neues Chemikalienrecht und die total revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung in Kraft. Mit der neuen Kennzeichnung auf den Produkten werden die Konsumentinnen und Konsumenten umfassender über mögliche Gefahren informiert. Durch die Angleichung an die EG-Anforderungen ergeben sich für die Schweizer-Wirtschaft Erleichterungen. Das Recht ist neu EG-konform und dem wissenschaftlichen und technischen Stand angepasst. Der bestehende Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen chemischen Einwirkungen wird gestärkt.
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