Jusletter

Wer ist öffentlicher Ankläger?

Der Weg nach Lausanne steht nicht jedem Staatsanwalt offen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Bundesstrafprozess
  • Zitiervorschlag: fel., Wer ist öffentlicher Ankläger?, in: Jusletter 6. Juni 2005
In Kantonen mit einem Generalstaatsanwalt oder einem Oberstaatsanwalt hat nur dieser allein die Befugnis, ein Urteil nach Lausanne weiterzuziehen. Reicht ein untergeordneter Staatsanwalt eine eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde ein, tritt das Bundesgericht darauf nicht ein, wie aus einem neuen Leiturteil hervorgeht.

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