Jusletter

Die Bevorschussung der Kosten einer Ersatzvornahme – insbesondere zur Frage des einstweiligen Rechtsschutzes

  • Autor/Autorin: Roger Brändli
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: Roger Brändli, Die Bevorschussung der Kosten einer Ersatzvornahme – insbesondere zur Frage des einstweiligen Rechtsschutzes, in: Jusletter 13. Juni 2005
Das Bundesgericht hat in BGE 128 III 416 ff. die Möglichkeit der Bevorschussung der Kosten für eine Ersatzvornahme anerkannt. Für die Mehrheit der Bauherren bedeutet diese Möglichkeit allerdings nicht wirklich einen Fortschritt. Bis zur rechtskräftigen Erledigung des Vorschussprozesses können Jahre verstreichen. Solange kann mit der Mängelbeseitigung in den meisten Fällen nicht zugewartet werden. Die Bauherren sind damit letztlich doch gezwungen, die Kosten einer Ersatzvornahme – mit dem entsprechenden Ausfallrisiko – vorzufinanzieren. Diese Situation liesse sich vermeiden, könnte der Vorschussanspruch im Verfahren der vorsorglichen Massnahme vorläufig vollstreckt oder zumindest sichergestellt werden.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Der Anspruch auf Bevorschussung der Kosten für eine Ersatzvornahme
  • 1.1. Das Recht auf Ersatzvornahme
  • 1.2. Der Bevorschussungsanspruch als Inhalt des Rechts auf Ersatzvornahme
  • 1.3. Die Voraussetzungen des Bevorschussungsanspruchs
  • 2. Der Kostenvorschussanspruch als richterliche Rechtsfortbildung
  • 3. Geltendmachung des Kostenvorschussanspruchs im Allgemeinen
  • 3.1. Verrechnung
  • 3.2. Ordentliche Klage
  • 4. Geltendmachung des Kostenvorschussanspruchs im Verfahren der vorsorglichen Massnahme?
  • 4.1. Schnelle Bevorschussung – ein evidentes Bedürfnis des Bauherrn
  • 4.2. Sicherstellung des Kostenvorschusses (Sicherungsmassnahme)
  • 4.3. Vorläufige Leistung des Kostenvorschusses (Leistungsmassnahme)
  • 5. Andere Möglichkeiten zur schnellen Durchsetzung des Vorschussanspruchs?
  • 5.1. Schnelle Handhabung klaren Rechts
  • 5.2. Vorläufige Vollstreckung nicht rechtskräftiger Urteile
  • 6. Fazit und Folgerung für die Praxis

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