Jusletter

Krankenkassenobligatorium

Ausnahme auch für pensionierte Beamte von Organisationen mit Sitz im Ausland

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Krankenkassenobligatorium, in: Jusletter 13. Juni 2005
Auch ehemalige Beamte internationaler Organisationen mit Sitz im Ausland können vom schweizerischen Krankenversicherungsobligatorium ausgenommen werden, wenn sie nach der Pensionierung weiterhin über einen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen.

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