Konkurs nach neuem Banken-Insolvenzrecht
Abgewiesene Beschwerden der liquidierten Klaro GmbH
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat über die Klaro GmbH in Sennwald, die ohne bankenrechtliche Bewilligung Publikumseinlagen entgegengenommen hatte, gestützt auf das neue Banken-Insolvenzrecht den Konkurs verhängen dürfen.
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