Jusletter

Unterschriften für Initiativen

Bundeskanzlei muss nicht nachbessern

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Politische Rechte
  • Zitiervorschlag: fel., Unterschriften für Initiativen, in: Jusletter 20. Juni 2005
Die Bundeskanzlei hat weder die Verpflichtung noch die rechtliche Möglichkeit, bei Volksinitiativen mangelhafte Stimmrechtsbescheinigungen vor Ablauf der Sammelfrist nachbessern zu lassen. Und eine nachträgliche Behebung von Bescheinigungsmängeln ist seit der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vom 21. Juni 1996 nicht mehr möglich.

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