Keine Opferhilfe für Eltern
Vergewaltigung eines sechsjährigen Kindes
Rechtsgebiete:
Bundesstrafprozess
Zitiervorschlag: fel., Keine Opferhilfe für Eltern, in: Jusletter 27. Juni 2005
Eltern eines vergewaltigten Kindes haben auch im Rahmen der Opferhilfe grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, das auf eine Beschwerde des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements hin einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Genf aufgehoben hat.