Keine Opferhilfe für Eltern

Vergewaltigung eines sechsjährigen Kindes

fel.
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Rechtsgebiete:

Bundesstrafprozess

Zitiervorschlag: fel., Keine Opferhilfe für Eltern, in: Jusletter 27. Juni 2005

Eltern eines vergewaltigten Kindes haben auch im Rahmen der Opferhilfe grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, das auf eine Beschwerde des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements hin einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Genf aufgehoben hat.


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