Nichtspieler, Maul halten!
Bei Fusionen kein Beschwerderecht für Konkurrenz
Konkurrenten können die Genehmigung eines Firmenzusammenschlusses durch die Wettbewerbskommission (Weko) nicht bei der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen anfechten.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare