Jusletter

Vollmacht vor Schlaganfall

Keine Abweichung vom Gesetzeswortlaut

  • Autor/Autorin: Peter Josi
  • Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil
  • Zitiervorschlag: Peter Josi, Vollmacht vor Schlaganfall, in: Jusletter 18. Juli 2005
Eine Vollmacht erlischt nicht zwingend, wenn der Vollmachtgeber handlungsunfähig wird. Laut Bundesgericht ist es zulässig, wenn für diesen Fall vereinbart wird, dass die Vollmacht weiterbestehen soll.

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