Jusletter

Kein freies Geleit für Adamow

Bundesstrafgericht ging von falschem Sachverhalt aus

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Auslieferung
  • Zitiervorschlag: fel., Kein freies Geleit für Adamow, in: Jusletter 25. Juli 2005
Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Bundesstrafgerichts aufgehoben, das die Entlassung des früheren russischen Atomministers Adamow aus der Auslieferungshaft angeordnet hatte. Die Voraussetzungen für freies Geleit sind nicht erfüllt, weshalb nun weitere Einwände gegen die Inhaftierung zu prüfen sind.

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