Klärender Entscheid zur Zeugnisverweigerung von Journalisten, Art. 27bis StGB
Anklagekammer des Zürcher Obergerichts betont Medienfreiheit gegenüber Untersuchungshandlung
Erst seit 1998 steht ein Zeugnisverweigerungsrecht für Medienberufsleute im Strafgesetzbuch (Art. 27bis). Journalisten, die für periodisch erscheinende Medien arbeiten, dürfen unter anderem nicht zur Bekanntgabe der Identität anonymer Informanten gezwungen werden. Dem Grundsatz folgt ein Ausnahmenkatalog: Der Richter kann feststellen, dass das Zeugnis des Journalisten erforderlich ist, weil sonst eine vorsätzliche Tötung (Art. 111 - 113 StGB) oder eine Reihe anderer benannter Delikte «nicht aufgeklärt werden kann». Die Anklagekammer will in jedem Fall das Fahndungsbedürfnis gegen die Medienfreiheit abwägen. Sie hat es diesmal abgelehnt, die verlangte Aufhebung des Zeugnisverweigerungsrechtes festzustellen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Der Fall Ninck (NZZ am Sonntag) contra Staatsanwaltschaft Zürich IV
- 2. Anklagekammer: Kein dringender Tatverdacht, Zeugnis nicht unentbehrlich
- 3. Kommentar
- 4. Ein Blick auf den zeitgleich ablaufenden Fall Judith Miller (USA)
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