Jusletter

Strafloser Raufhandel

Aktive Verteidigung zulässig

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: fel., Strafloser Raufhandel, in: Jusletter 8. August 2005
Auch die aktive Beteiligung an einem Raufhandel kann laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts straflos bleiben, sofern die Gewalt einzig zur Abwehr eingesetzt wird oder um Streitende zu trennen.

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