Italienische «Wagenfeld-Leuchte» – Schutzrechtsgefälle zwischen EU-Staaten
Urteil (5 U 143/03) des OLG Hamburg vom 7. Juli 2004
Nach deutschem Recht ist eine Verletzungshandlung beim Anbieten eines in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werkes über eine italienische Website, die sich an deutsche Konsumenten richtet, erst beim Inverkehrbringen in Deutschland rechtswidrig. Das Urteil (5 U 143/03) des OLG Hamburg vom 7. Juli 2004 wird anbei im Volltext wiedergegeben.
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