Jusletter

Es gilt, was vereinbart ist

Pauschalpreis beim Werkvertrag

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Werkvertrag
  • Zitiervorschlag: fel., Es gilt, was vereinbart ist, in: Jusletter 29. August 2005
Ein im Rahmen eines Werkvertrags vereinbarter Pauschalpreis ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts verbindlich und vom Besteller des Werks auch dann zu bezahlen, wenn die Erstellungskosten deutlich weniger ausmachen als zunächst vorgesehen.

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