Electronic Monitoring wird weitergeführt
Bundesrat verlängert die Bewilligungen für sieben Kantone
In sieben Kantonen können weiterhin Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzugs ausserhalb der Gefängnismauern (Electronic Monitoring) vollzogen werden. Der Bundesrat hat am 31. August 2005 die Bewilligungen für diese Versuche verlängert.
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