«soco.de» ist nicht zwingend überregional
Urteil (I ZR 135/01) des BGH vom 22. Juli 2004
Der deutsche BGE entschied mit Urteil (I ZR 135/01) vom 22. Juli 2004: Durch die Benutzung eines Domain-Namens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, dass der Domain-Name nicht lediglich als Adressbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domain-Name gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt. Unternehmen mit einem lokalen oder regionalen Wirkungskreis weisen mit ihrer Präsenz im Internet aber nicht notwendig darauf hin, dass sie ihre Waren oder Leistungen nunmehr jedem bundes- oder sogar weltweit anbieten wollen.
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