Jusletter

Anonyme Geburt im schweizerischen Rechtssystem

  • Autor/Autorin: Regina E. Aebi-Müller
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: Regina E. Aebi-Müller, Anonyme Geburt im schweizerischen Rechtssystem, in: Jusletter 26. September 2005
In jüngster Zeit wurden vermehrt Stimmen laut, wonach der Mutter erlaubt werden sollte, ihr Kind unter Geheimhaltung ihrer Identität medizinisch betreut zur Welt zu bringen. Diesem Anliegen steht das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung des Kindes entgegen, das sowohl in der Verfassung wie auch in völkerrechtlichen Verträgen verankert ist. Zudem geht das schweizerische Kindesrecht vom Grundsatz «mater semper certa est» aus, weshalb die anonym gebärende Mutter, die ihr Kind nach der Geburt zurücklässt, rechtlich als Mutter gilt. Auch hieraus ergeben sich Schwierigkeiten. Schliesslich besteht die Gefahr, dass das Institut der anonymen Geburt missbraucht werden könnte. Vorliegend wird deshalb dafür plädiert, mit wenigen gesetzlichen «Retouchen» die der Mutter bereits heute gewährte Diskretion zu optimieren.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung und Problemstellung
  • II. Rechtliche Ausgangslage
  • 1. Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung
  • a) Ausgangslage
  • b) Notwendigkeit einer Interessenabwägung
  • c) Konflikt zwischen Grundrecht und Gesetz
  • d) EMRK und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
  • e) Andere völkerrechtliche Verträge
  • f) Ergebnis und Konsequenzen
  • 2. Privatrechtliche Ausgangslage
  • a) Das Kindesverhältnis zur Mutter
  • b) Die Herstellung des Kindesverhältnisses zum Vater
  • c) Persönlichkeitsrechte des Kindes
  • d) Ergebnis und Konsequenzen
  • III. Weitere rechtliche Aspekte der anonymen Geburt
  • 1. Problematik der Adoption des anonym geborenen Kindes
  • a) Adoption des anonym geborenen Kindes als Regelfall
  • b) Zustimmungserfordernis der zwischenzeitlich bekannten Eltern
  • c) Absehen von der Zustimmung
  • aa) Bei unbekannten Eltern
  • bb) Wenn sich ein Elternteil nicht ernstlich um das Kind gekümmert hat
  • 2. Pflichten der Zivilstands- und Vormundschaftsbehörden
  • 3. Bekanntwerden der leiblichen Eltern
  • 4. Kindesschutz durch Registrierung
  • 5. Verzicht auf rechtlichen und faktischen Schutz durch die anonym bleibende Mutter und Gefahr eines Missbrauchs des Angebots
  • 6. Bewilligungspflichten
  • 7. Organisation und Finanzierung des Angebots
  • IV. Blick über die Grenze
  • V. Warum anonym – und nicht nur «diskret»?
  • Literatur

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