Jusletter

Das Mobilfunknetz als Bundesaufgabe

Rücksicht auf Landschaft und Ortsbild

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Das Mobilfunknetz als Bundesaufgabe, in: Jusletter 26. September 2005
Die Erteilung einer Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage stellt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts eine Bundesaufgabe im Sinne des Natur- und Heimatschutzgesetzes dar (Art. 2), weshalb es auf Landschaft, Ortsbild sowie auf Natur- und Kulturdenkmäler Rücksicht zu nehmen gilt.

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