Jusletter

Botschaft zu einem Aufsichtsgesetz für kollektive Kapitalanlagen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Botschaft zu einem Aufsichtsgesetz für kollektive Kapitalanlagen, in: Jusletter 26. September 2005
Mit dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG) soll künftig ein einziges Aufsichtgesetz für die verschiedenen Formen von kollektiven Anlagen gelten. Zugleich sollen neue Rechtsformen eingeführt werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft verabschiedet.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.