Anspruch auf richtige Richter
Staatsanwälte und Untersuchungsrichter sind nach Auffassung des Bundesgerichts kein Gericht im Sinne der dem Opfer beziehungsweise seinen Hinterbliebenen zustehenden Verfahrensrechte. Das Opferhilfegesetz sieht vor, dass das Opfer den Entscheid eines Gerichts verlangen kann, wenn gegen den Täter kein Strafverfahren eingeleitet wird oder wenn ein solches eingestellt wird (Art. 8 Abs. 1 lit. b).
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