Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts
Bundesrat setzt gesetzliche Grundlagen auf 1. Oktober 2005 in Kraft
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über den Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts auf den 1. Oktober 2005 in Kraft gesetzt. Es schafft die gesetzlichen Grundlagen, damit das Parlament in der Herbstsession die Richter und Richterinnen sowie eine provisorische, fünfköpfige Gerichtsleitung wählen kann. Dieses Gremium wird das juristische und administrative Personal anstellen sowie die Gerichtsreglemente verabschieden.
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