Überlegungen zum Versicherungsprinzip in der (weitergehenden) beruflichen Vorsorge aus steuerrechtlicher Sicht
Zusammen mit den herkömmlichen Grundsätzen der beruflichen Vorsorge wurde im Rahmen der 1. BVG-Revision auch das Versicherungsprinzip gesetzlich verankert und auf dem Verordnungsweg präzisiert. Im vorliegenden Beitrag werden Überlegungen angestellt darüber, wieweit mit der Verankerung auf Stufe Bundesgesetz auch der Inhalt des Versicherungsprinzips geregelt wurde, welche Bedeutung dabei der bisherigen Praxis zukommt und ob sich das revidierte Verordnungsrecht an die gesetzlichen Vorgaben hält.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung und Problemstellung
- 2. Das Versicherungsprinzip im revidierten BVG
- 2.1. Aufnahme ins BVG durch das Parlament
- 2.2. Gesetzesdelegation in Art. 1 Abs. 3 Satz 1 rev. BVG
- a) Umfang der Gesetzesdelegation
- b) Zulässigkeit der Gesetzesdelegation
- 2.3. Zwischenergebnis: Bisherige Praxis als Vorgabe
- 3. Versicherungsprinzip und bisheriges Recht
- 3.1. Begriff, Inhalt und Begründung
- 3.2. Gefestigte Grundsätze der beruflichen Vorsorge
- 3.3. Elemente des Versicherungsprinzips in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung
- a) BGE 2P.107/1994 vom 16. Mai 1995
- b) BGE vom 26. Februar 2001
- c) BGE 2A.408/2002 vom 13. Februar 2004
- d) Zusammenfassung
- 3.4. Das Versicherungsprinzip in der Praxis der Steuerbehörden
- a) Vorschläge der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), Arbeitsgruppe Vorsorge
- b) Einzelne Hinweise auf die Verwaltungspraxis aus der Literatur
- 3.5. Zwischenergebnis: Eckpunkte aus der bisherigen Praxis
- 4. Das Versicherungsprinzip in der revidierten BVV 2
- 4.1. Versicherungsmässige Abdeckung
- 4.2. Geltungsbereich
- 4.3. Leistungsart
- 4.4. Verhältnis zwischen «Risikoteil» und «Sparteil»
- 5. Fazit
- 5. Fazit
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