Jusletter

Leasing hin und zurück beim EWZ

Wie ist der Barwertvorteil zu versteuern?

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Leasing
  • Zitiervorschlag: fel., Leasing hin und zurück beim EWZ, in: Jusletter 10. Oktober 2005
Der Barwertvorteil von über 127 Millionen Franken, den das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) mit einer Verleasung und Rückleasung seiner Stromproduktionsanlagen in Mittelbünden und im Bergell erzielt hat, darf nicht vom Kanton Graubünden allein vollumfänglich besteuert werden.

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