Bestätigter Schuldspruch für Schaffhauser Frauenarzt
Schändung und versuchter Mord
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch im Falle eines Frauenarztes bestätigt, der am 8. Juli 2004 vom Schaffhauser Obergerichts wegen mehrfacher Schändung sowie wegen versuchter Anstiftung zu Mord, Freiheitsberaubung und Entführung zu neun Jahren Zuchthaus und einem fünfjährigen Berufsverbot verurteilt worden war.
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