Endlich: Keck im freien Dienstleistungsverkehr
Einige Anmerkungen zum Urteil des EuGH in den Rechtssachen Mobistar & Belgacom vom 8. September 2005
In einer Entscheidung vom 8. September 2005 wandte der Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften zum ersten Mal die sog. Keck-Doktrin ausserhalb von Art. 28 EG an. Dies ist bemerkenswert, weil vor dem EuGH entsprechende Argumente wiederholt vorgebracht, aber bisher nie akzeptiert worden waren.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Die Keck-Doktrin
- III. Von Art. 28 EG hin zu anderen Bereichen des gemeinsamen Marktes?
- IV. Die neueste Rechtsprechung: Mobistar & Belgacom
- V. Das Ergebnis: Keck im Dienstleistungsverkehr – aber nicht ganz ...
- VI. Zum Schluss eine Bemerkung im Zusammenhang mit der Schweiz und dem EWR: Verbot von Diskriminierungen oder auch von Beschränkungen?
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