Konkretisierung der Aufsichtsabgabe im Nichtbankenbereich
Der Bundesrat hat am 26. Oktober die Verordnung über die Aufsichtsabgabe und die Gebühren der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei verabschiedet. Diese Verordnung konkretisiert die Änderung von Art. 22 GwG, welche im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 des Bundeshaushalts vom Parlament beschlossen wurde.
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