Jusletter

Die Begünstigten in der Versicherungspolice

Widerruf oder Änderung jederzeit möglich

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Privatversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Die Begünstigten in der Versicherungspolice, in: Jusletter 7. November 2005
Die in eine Lebensversicherungspolice aufgenommene Begünstigung einer Person kann laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts vom Versicherungsnehmer jederzeit und formlos widerrufen oder abgeändert werden.

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